Gemeinsam Lebensretter 
Ersthelfenden-App

Herz-Kreislauf-Stillstand - Überlebenschancen

Jedes Jahr erleiden im Kreis Warendorf rund 400 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Zu Hause, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum. Dabei ist eine Reanimation in den ersten Minuten entscheidend für das Überleben. Zwar ist der Rettungsdienst schnell, aber auch er kann geografische Distanzen nicht aufheben. Genau an dieser Stelle leisten qualifizierte Ersthelfer einen entscheidenden Beitrag.

Qualifizierte Ersthelfer, die sich in unmittelbarer Nähe des Notfallortes befinden, werden bei einer Reanimation von der Leitstelle über die corhelper-App parallel zum Rettungsdienst alarmiert, sodass sie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes mit den entscheidenden Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen können. Die frühzeitige Herzdruckmassage und der frühzeitige Einsatz von automatischen externen Defibrillatoren (AED) tragen dazu bei, die Überlebenschancen mit Lebensqualität relevant zu steigern.

Leben retten -  per Smartphone

Mit der App "corhelper" (Link zur App im Google-Play-Store | im App-Store) führen wir eine Plattform für die Alarmierung von Ersthelfern im Kreis Warendorf ein. Im Falle einer Reanimation lokalisiert die App per GPS Ersthelfer, die sich in unmittelbarer Nähe zum medizinischen Notfall befinden und den Ort des Notfalls schneller erreichen können als unser Rettungsdienst. Der Ersthelfer wird per Smartphone alarmiert und an den Einsatzort gelotst, sodass er dort mit der Reanimation beginnen kann. 

Sie sind in den Maßnahmen der Reanimation geschult und wollen mitmachen? Laden Sie sich jetzt die App runter und registrieren sich als Corhelper!

Die Registrierung setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.

Im Rahmen eines Pilotbetriebs werden zunächst Personen mit rettungsdienstlicher Qualifikation alarmiert. Schon bald wird der Kreis der alarmierbaren Personen auf weitere medizinische Berufsqualifikationen ausgeweitet. Mittelfristig sollen auch Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Grundausbildung in Wiederbelebungsmaßnahmen in  das Corhelpersystem des Kreises Warendorf eingebunden werden. Eine Zulassung erfolgt wenn eine der genannten Qualifikationen oder ein vom Kreis Warendorf anerkannter Kurs nachgewiesen wird und in Einzelfällen nach individueller Absprache.

Schon jetzt können sich alle Interessierten in der App registrieren und ihren Qualifizierungsnachweis hochladen.  

Der Kreis Warendorf hat sich für die Einführung bewusst für eine recht hohe Qualifikation als Voraussetzung entschieden. Mit einer solchen Qualifizierung gehen in der Regel Praxiserfahrungen und ein beruflich-soziales Umfeld einher, dass bei der Verarbeitung von psychisch belastenden Einsätzen unterstützen kann. Darüber hinaus bietet die App im Bedarfsfall nach erfolgten Einsätzen Zugang zur psychosozialen Notfallversorgung.

Wie funktioniert die Alarmierung?

Bei einem Notruf mit Verdacht auf Herz-Kreislauf-Stillstand werden neben dem Rettungsdienst auch Corhelper im Umkreis des Notfalls alarmiert. Diese können den Einsatz in der App annehmen. Corhelper 1 und Corhelper 2 werden direkt zum Notfallortnavigiert und beginnen dort mit der Reanimation. Wenn sich im Umkreis des Notfalls ein dritter Corhelper und ein AED befinden, wird der Corhelper von der App zunächst zum AED und anschließend zum Notfallort geleitet. Der Status wird in Echtzeit an die Leitstelle übermittelt, bei Bedarf bietet diese telefonische Unterstützung. Nach Übergabe an den Rettungsdienst folgt ein Einsatzfragebogen. Zusätzlich bietet die App bei Bedarf Zugang zu Seelsorge sowie Informationen über Kurse, Veranstaltungen und Neuigkeiten.

AED-Kataster 

Bei der Reanimation spielt der Einsatz eines Defibrillators eine entscheidende Rolle, um die Überlebenschancen zu erhöhen. Daher umfasst die corhelper-App ein AED-Kataster und alarmiert eine/n Ersthelfende/n als AED-Zubringer. In der corhelper-App sollen möglichst alle im Kreis Warendorf vorhandenen AEDs erfasst werden. 

Ihnen ist ein AED bekannt? Unterstützen Sie uns gerne bei der Datenerfassung und melden Sie hier einen AED. Auch Änderungen zu vorhandenen AEDs können Sie in dem Meldeformular eingeben. 

 

Über die Karte sind alle bereits gemeldeten AEDs im Kreis Warendorf einsehbar. Hier können Sie also auch AEDs in Ihrer Nähe und die dazu erfassten Daten einsehen. 

    

Häufige Fragen und Antworten

Bitte laden Sie sich im App-Store/Google-Playstore die App "Corhelper" herunter und registrieren Sie sich mit Ihren Kontaktdaten. Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie aufgefordert, einen Einsatz-PIN zu erstellen und Ihre Qualifikation hochzuladen. Erst danach kann Ihr Account freigeschaltet werden.

Das Dokument zum Nachweis der Qualifikation muss während der Registrierung hochgeladen werden. Eine Überprüfung der Qualifikation des Ersthelfers kann nur erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis durch Vorlage entsprechender Urkunden erbracht wird.

Mögliche Urkunden sind:

- Rettungsdienstliche Examen

- Medizinische Examen

- Pflegeexamen

- Approbationsurkunde

- Sanitäter-Urkunde

- Etc.

Gegebenenfalls werden von Ihnen weitere Qualifikationsnachweise erbeten.

Grundlegend besteht keine Ausweispflicht für die Ersthelfenden am Einsatzort.

 

Es gibt jedoch die Möglichkeit an der Einsatzstelle bei Bedarf den sogenannten corhelper-Ausweis in der App vorzuzeigen. Dieser wird spezifisch für den momentan laufenden Einsatz generiert und kann in der App durch die Ersthelferin bzw. den Ersthelfer nach der Ankunft am Einsatzort über den Button „Helferausweis“ abgerufen werden. So besteht die Möglichkeit sich vor Ort als Corhelper erkenntlich zu machen, z.B. bei Nachfrage von Angehörigen.

Nein, der Standort eines registrierten Ersthelfers bzw. einer registrierten Ersthelferin ist nicht dauerhaft sichtbar. Erst wenn ein/-e ErsthelferIn einen Notfall übernimmt und mit der Einsatz-PIN bestätigt, wird der Standort des Ersthelfers, der Ersthelferin und der Weg zum Einsatzort an die zuständige Leitstelle übertragen. Außerhalb der Zeit eines Einsatzes sind ErsthelferInnen für die Leitstellen und Administratoren "unsichtbar".

Eine Vergütung der Tätigkeit als ErsthelferIn erfolgt nicht. Diese Tätigkeit ist ehrenamtlich und erfolgt aus einem außerordentlichen, bürgerschaftlichen Engagement.

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